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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bachema AG

 

Lieferfristen
Die Lieferfrist für Standarduntersuchungen liegt in der Regel bei 5-10 Arbeitstagen. Bei aufwendigeren Analyseaufträgen (Grossserien, Problemlösungen, Säuleneluattests nach AltlV usw.) muss unter Umständen mit längeren Lieferfristen gerechnet werden. Expressanalysen (Lieferfrist 1-3 Tage) werden innert der kürzest möglichen Frist bearbeitet.

Proben- und Datenaufbewahrung
Rückstellmuster von allen Feststoffproben bewahrt die Bachema AG mindestens 6 Monate auf. Eine längere Archivierung erfolgt nur bei speziellem Auftrag und gegen eine zusätzliche Lagergebühr. Wasserproben werden nur im Ausnahmefall über die Untersuchungszeitspanne hinaus aufbewahrt. Labor-Rohdaten archivieren wir während mindestens 2 Jahren, Berichtsdaten während mindestens 10 Jahren.

Geheimhaltung und Datenschutz
Die Bachema AG verpflichtet sich, sämtliche Daten und Informationen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung über den Auftraggeber und dessen Proben nötig sind und daher erfasst werden müssen, streng vertraulich zu behandeln und sie insbesondere gegenüber Dritten geheim zu halten. Ohne anderslautende Instruktionen des Auftraggebers werden die Untersuchungsresultate ausschliesslich dem Auftraggeber oder dem im Auftrag bezeichneten Partner mitgeteilt. Die Bachema AG verwendet in der EDV bestmögliche Sicherheitsstandards, die sämtliche Daten über unsere Kunden und Aufträge schützen.

Qualitätssicherung
Die Bachema AG betreibt seit März 1994 ununterbrochen ein Qualitätssicherungssystem nach EN 45001 bzw. ISO 17025 (ab 2001). Der Geltungsbereich mit den entsprechenden Prüfverfahren ist bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle, unter der STS-Nr. 0064 einsehbar. In den Prüfberichten sind die Resultate gekennzeichnet, die mit Verfahren ermittelt worden sind, die nicht im Geltungsbereich der Akkreditierung liegen.

Akkreditierungs-Urkunde (PDF)

Berichterstattung
Das Erstellen eines übersichtlichen Prüfberichtes mit Gegenüberstellung von Referenzwerten ist im Untersuchungspreis inbegriffen.
Der Bericht ist darauf ausgerichtet, die Resultate im Kontext des Kunden möglichst kompakt und übersichtlich darzustellen. Auf Analysendetails (Analysendatum, Messprinzip, Bestimmungsunsicherheit etc.) wird deshalb in unserem Standardbericht verzichtet. Diese zusätzlichen Angaben zum Untersuchungsbericht können jederzeit auf Wunsch geliefert werden.
Ein ausführlicher Kommentar, der die Ergebnisse im Kontext des Kunden interpretiert, wird zusätzlich und nach Aufwand verrechnet.
Im Fall von Vergleichen mit gesetzlichen Grenz-, Höchst-, Richt-, Anforderungs- oder Konzentrationswerten gehen wir – sofern im Bericht nicht anders deklariert – nach dem Grundsatz der Vollzugshilfe BAFU «Messmethoden im Abfall- und Altlastenbereich» vor: «Für die Beurteilung einer Stichprobe bezüglich Grenzwerteinhaltung oder –nichteinhaltung, gilt ausschliesslich der ausgewiesene Messwert. Bestimmungsunsicherheiten werden weder abgezogen noch dazugezählt.» Dies gilt für alle Probentypen und Referenzwerte, ob sie aus der systematischen Rechtssammlung der Schweiz oder aus anderen Richtlinien stammen.

 

 

 

 

Bachema AG

Analytische Laboratorien

Rütistrasse 22

CH-8952 Schlieren

Telefon: 044 738 39 00

Email

 

Direkte Links: 

Dienstleistungsverzeichnis (PDF)

Auftragsformulare