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Was im Zusammenhang mit Rückstellproben zu beachten ist:

Bei Wasserproben werden keine (langfristigen) Rückstellproben aufbewahrt. Die Wasserproben werden bis zum Übermitteln der Resultate aufbewahrt und danach innert weniger Tage entsorgt. Bei fast allen Parametern ist eine Analyse nach längerer Aufbewahrungsdauer nicht mehr sinnvoll.

Bei Feststoffproben wird generell ein Aliquot der getrockneten und fein gebrochenen Feststoffproben während 6 Monaten kostenlos aufbewahrt. Nachanalysen von Parametern, für die dieser Aufbereitungsschritt nötig ist, sind innerhalb dieser 6 Monate problemlos möglich. Auch ist bei Proben, die zunächst nach VBBo analysiert wurden, eine nachträgliche Analyse nach VVEA möglich, ohne dass hierzu Originalprobe rückgestellt werden muss.

In einigen Fällen ist jedoch das Rückstellen von (nicht getrockneter) Originalprobe erforderlich, was speziell mitgeteilt werden muss im Auftragsschreiben. (Bei unserem Auftragsformular Feststoffproben gibt es dazu ein Feld zum Ankreuzen [PDF].) Rückstellproben im Original sind nötig bei Nachbestellungen von flüchtigen Verbindungen (VOCB, KWFLB, BTEXB, CLMB, CLMBTEXB, MTBE&ETBEB, FlüVVEA, ToVVEA) und Cyanid (CyB). Bitte beachten Sie, dass die Untersuchung von flüchtigen Verbindungen sobald wie möglich, spätestens nach zwei Wochen nach der Probenahme erfolgen muss, da sich auch bei gekühlter Lagerung die Proben zu stark verändern, was die Resultate der Parameter mit flüchtigen Verbindungen wesentlich beeinflussen kann.

Ebenfalls braucht es Rückstellproben im Original bei VVEA-Eluaten.

 

 

 

 

 

Bachema AG

Analytische Laboratorien

Rütistrasse 22

CH-8952 Schlieren

Telefon: 044 738 39 00

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