Chlorparaffine – Einteilung nach Kettenlängen
Nach dem Verbot von PCB als Zusatz in Produkten wie Farbanstrichen oder Fugen im Jahr 1986 wurden Chlorparaffine (CP) als Ersatzstoffe eingesetzt.
Der Begriff Chlorparaffine steht für eine Vielzahl von langkettigen, chlorierten, gesättigten, unverzweigten Kohlenwasserstoffen. Im Vollzug werden die Chlorparaffine oft mit den PCBs gleichgesetzt. Jedoch sind nur die kurzkettigen Chlorparaffine (mit einer Kettenlänge von 10 – 13 Kohlenstoffatomen) verboten. Die Differenzierung der Chlorparaffine nach Kettenlängen ist aufgrund der immensen Vielzahl der möglichen Isomeren und Chlorierungsgraden mittels herkömmlicher Analytik (GC-MS) nicht möglich.
Die Bachema AG untersucht die Chlorparaffine neu mittels hochauflösendem LC-MS. Dies ermöglicht die Unterscheidung nach Kettenlänge und die Resultate werden neu wie in folgendem Beispiel rapportiert:
Die Analysen befinden sich vorläufig noch nicht im Geltungsbereich der Akkreditierung nach ISO/IEC 17025 Bereich. Die Preise bleiben gleich.