Benzidin und seine Derivate – sehr tiefe Bestimmungsgrenze gefordert
Immer wieder tauchen in der Umwelt Stoffe auf, die zwar nicht in der Altlastenverordnung (AltlV) gelistet sind, aber je nach Objekt in den Fokus der Untersuchung gelangen. Ein solcher Stoff ist Benzidin.
Benzidin hat eine langjährige Industriegeschichte: Ab 1900 konnte mittels Benzidin Blut nachgewiesen werden (Medizin, Gerichtsmedizin) und später wurden Azofarbstoffe auf der Grundlage von Benzidin hergestellt. Da Benzidin nachweislich krebserregend ist, liegt der hergeleitete Konzentrationswert nach AltlV von Benzidin bei 1.5 ng/L Entsprechend tiefe Gehalte nachzuweisen ist analytisch herausfordernd und kann nur mit starker Anreicherung der Probe erreicht werden.
Die Bachema AG bietet folgende Dienstleistungen in Wasserproben an:
Benzidin (Bestimmungsgrenze: 0.1 ng/L) à CHF 350.- pro Probe (exkl. Mwst.)
Derivate (alle) à CHF 250.- pro Probe zusätzlich zu Benzidin (exkl. Mwst.):
2-Aminobiphenyl |
1 ng/L |
3-Aminobiphenyl |
1 ng/L |
4-Aminobiphenyl |
1 ng/L |
2,2-Dimethylbenzidin |
0.1 ng/L |
3,3-Dimethylbenzidin |
0.1 ng/L |
ACHTUNG: Die Proben müssen zur Verhinderung von Abbauprozessen mittels NaOH stabilisiert werden. Bitte benutzen Sie den kostenlosen Gefässversand der Bachema AG.
Es werden laufend neue Derivate in die Analytik aufgenommen. Erkundigen Sie sich bei uns über den neuesten Stand.
Die Analysen auf Benzidin und dessen Derivate sind bei Bachema AG noch nicht im Geltungsbereich der Akkreditierung nach ISO/IEC 17025.